Untermieter auf Zeit
Wenn Sie feststellen, dass sich Fledermäuse in Ihrem Haus einquartiert haben, muss das keine langfristige Wohngemeinschaft werden.
Die Fledermäuse wohnen meist nicht das ganze Jahr über im gleichen Versteck.
Im Frühsommer ziehen die Fledermaus-Weibchen in den sogenannten "Wochenstuben" ihre Jungtiere auf. Sie schätzen warme Quartiere ohne Zugluft. Fledermausarten wie das Grosse Mausohr hängen frei an Balken im Estrich. Andere Arten wie die Zwergfledermaus bevorzugen wiederum enge Spalten, z.B. in der Hausfassade. Meist im August lösen sich diese Wochenstuben auf. Die Jungtiere sind dann selbstständig. Sie können fliegen und selber Insekten erbeuten.
Aber auch im Winter suchen einige Fledermausarten ihr Quartier an Häusern. Für den Winterschlaf benötigen Fledermäuse kühle aber frostfreie Quartiere. Grosse Abendsegler zum Beispiel überwintern manchmal in Störenkästen und Rauhautfledermäuse in Brennholzstapeln.
Seltene Gäste
Bedroht und geschützt
Unsere einheimischen Fledermäuse gehören zu den bedrohten Tierarten, daher sind sie bundesrechtlich geschützt. Ihre Verstecke zu zerstören oder sie daraus zu verjagen sowie den Tieren selbst Schaden zuzufügen, ist verboten.
Auch Privatpersonen können einiges dazu beitragen, den Lebensraum der Fledermäuse zu schützen und eine Umgebung zu schaffen, in der sich die kleinen Jäger wohlfühlen. Weitere Informationen finden Sie unter "Wie kann ich helfen?"
Fledermauskot gefunden
Sollten Sie störende Mengen Fledermauskot bei Ihrem Haus entdeckt haben, finden Sie hier Tipps zum Umgang mit den kleinen Kotkügelchen.
Bei Fragen rund um das Zusammenleben mit Fledermäusen finden Sie viele Informationen unter www.fledermausschutz.ch